Datenschutz

Je nach Grösse des Unternehmens und Umfang der Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist jedoch ein Volltagsstelle nicht angemessen da dieses Thema tatsächlich nicht täglich bearbeitet wird. Häufig wird daher der Datenschutzbeauftrage als Nebentätigkeit von einem Mitarbeiter „der Zeit hat und dem Thema zugeneigt ist“ durchgeführt – mit der Unsicherheit ob das so alles „rechtens“ ist. Ich kann Ihrem Datenschutzbeauftragten bei seiner Tätigkeit behilflich sein durch:

  • individuelles Training
  • Coaching
  • oder einem Review seiner Vorgehensweise und Positionierung im Unternehmen

Dabei sind einige Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten zu beachten: Zum Datenschutzbeauftragten darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit (Verschwiegenheit, Unbestechlichkeit und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein) besitzt. Zur erforderlichen Fachkunde gehören EDV-technische, betriebswirtschaftliche und datenschutzrechtliche Kenntnisse. Zu erwarten sind auch organisatorische und pädagogische Fähigkeiten, sowie Konfliktbereitschaft und die Fähigkeit zu kommunikativer Arbeit.

Warum einen externen Datenschutzbeauftragten?

Die Praxis zeigt das der Datenschutzbeauftragte am effektivsten Tätig ist, wenn er absolut unabhängig ist und nicht durch interne Geschäftsprozesse in Interessenskonflikte gerät. Sofern Sie die Position des Datenschutzbeauftragen den Anforderungen entsprechend nicht zufriedenstellend besetzen können, stehe ich Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter gerne zur Verfügung.